Der Kormoran ist ein räuberischer Küstenvogel, der nicht zum jagdbaren Wild gehört. Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum Schutz des natürlichen Fischvorkommens und zur Abwendung von Schäden in der Fischereiwirtschaft am 12. Juni 2018 eine neue Kormoranverordnung erlassen. Die Fischereiverbände und Jäger begrüßen die Neuregelung, welche die Jagd des Küstenvogels unter Auflagen seither ohne Beantragung ermöglicht.
Unter arktischen Bedingungen hat Rouven eine Kormoran-Jagd an der malerisch vereisten Ruhr begleitet. Der Kormoran-Experte Friedrich Reilmann hat sich außerdem für einen Gastauftritt bereit erklärt.